unbenannter Strafschärfungs- oder Strafmilderungsgründe (z.B. § 253 Abs. 4 S. 1 StGB). Beachte: Ein Strafschärfungs- oder Strafmilderungsgrund ist auch dann unbenannt, wenn der Tatbestand beispielhaft, aber nicht abschließend Fälle für diesen Grund anführt (z.B. § 213 StGB) Dies ist typisch für unbenannte Strafmilderungsgründe, denen sie deshalb vergleichbar sind (ebenso OLG Bamberg NJW 1982, 1714). Das Oberlandesgericht Bamberg ( NJW 1982, 1714 ) gelangt für den Fall nachträglich geltend gemachter außergewöhnlicher Umstände zum selben Resultat der Unzulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags, wenn auch als Hilfserwägung § 363 Abs. 2 StPO analog. Der unbenannte minder schwere Fall im Strafrecht und seine Bedeutung für die Strafzumessung Von Wiss. Mitarbeiter Sönke Gerhold, Kiel* Vertiefte Kenntnisse im Sanktionenrecht sind praktisch uner- lässlich. Dennoch finden sich trotz eingeschränkter Revisibi-lität zahlreiche revisionsgerichtliche Entscheidungen, die auf eine mangelnde rechtsdogmatische Verankerung tragender Grundsätze des.
Die Prüfung eines minder schweren Falles ist fehleranfällig, wie BGH, Beschluss v. 26.10.2011 - 2 StR 218/11 zeigt. Standardproblem ist hier die Frage, wie sogenannte vertypte Strafmilderungsgründe (so § 21 StGB oder §§ 22,23 StGB) und nicht vertypte (=allgemeine) Strafmilderungsgründe abzuhandeln sind Die Strafmilderungsgründe sind in obligatorische, also zwingende Milderungen (muss) und fakultative Milderungen (kann) zu unterteilen. aa) Obligatorische Strafmilderungsgründe. Beispiele für obligatorische Milderungen im Rahmen der Strafzumessung: §§ 27 II 2, 30 I 2 StGB. bb) Fakultative Strafmilderungsgründe
Ein unbenannter minder schwerer Fall gem. Kommen weitere Strafmilderungsgründe hinzu (z.B. eine verminderte Schuldfähigkeit gem. § 21) so sind bei der Ermittlung des Strafrahmens alle Milderungsmöglichkeiten nebeneinander zu berücksichtigen. Treffen hingegen weitere Milderungsgründe auf die zweite Alternative des § 213, so ist im Einzelfall abzugrenzen, ob diese weiteren. Unzulässig ist ein Wiederaufnahmeantrag jedoch, wenn mit ihm das Vorliegen unbenannter Strafmilderungsgründe (z.B.: § 213 Alt. 2 StGB, oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor) behautet, oder das Vorliegen eines vom Tatgericht angenommenen - ebenfalls unbenannten - atypischen besonders schweren Falles bestritten werden soll. Teilweise wird vertreten, dass ein Wiederaufnahmeantrag bei Regenbeispielen generell unzulässig sein soll (OLG Düsseldorf NStZ 84, 571) Unzulässig ist ein Wiederaufnahmeantrag jedoch, wenn mit ihm das Vorliegen unbenannter Strafmilderungsgründe (z.B.: § 213 Alt. 2 StGB, oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor.
Wird - weil die vorliegenden unbenannten Strafmilderungsgründe für sich genommen als nicht ausreichend erachtet werden - ein minder schweren Fall im Sinne der zweiten Alternative des § 213 StGB nur unter Heranziehung des vertypten Milderungsgrundes (etwa des § 21 StGB) bejaht, ist nach § 50 StGB von einer Milderung des Strafrahmens des. Zudem gibt es noch allgemeine Strafmilderungsgründe. Hierbei ist zwischen obligatorischen und fakultativen Strafmilderungsgründen zu unterscheiden, die jeweils auf § 49 Abs. 1 StGB verweisen. Im Falle einer Beihilfe (sieh Das neue Urteil muß erkennen lassen, daß sich das Tatgericht der Möglichkeit bewußt ist, in geeigneten Fällen schon allein aufgrund der unbenannten Strafmilderungsgründe den Strafrahmen des minder schweren Falles anzuwenden und diesen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB gemäß § 49 StGB erneut herabzusetzen (vgl
Diskutiert wurde, ob hierfür ein radikaler Systemwechsel erforderlich ist oder eine Neuausrichtung durch unbenannte Strafschärfungs- und Strafmilderungsgründe ausreicht. Durch gesetzliche Strafzumessungsregeln (Sentencing Guidelines) und engere Vorgaben müsse bundesweit eine zumindest grob vergleichbare Situation der Strafzumessung geschaffen werden. Öffentliches Recht, Arbeits- und. Die unbenannten Strafschärfungs- und Strafmilderungsgründe, unter Ausschluss der mildernden Umstände : inbesondere die minder schweren Fälle im Militärstrafgesetz sowie die besonders schweren Fälle des Strafgesetzbuchs / Rolf Bayerwaltes Unbenannte Strafschärfungs- und Strafmilderungsgründe 75 c.) Ges. vertypte Schuldmilderungsgründe 76 8. Beweismittel 79 9. Haftbefehl und Untersuchungshaft 80 10. Andere vorläufige Maßnahmen 85 11. Zulassung der Nebenklage 86 12. Verteidigerbestellung bei notw. Verteidigung 86 13. Hinweispflichten in der Anklage 88 14. Abwicklung der Asservate 88 15. Mitteilungen nach MiStra 88 4. Teil. Die strafrechtssystematische Zuordnung der unbenannten Straf-schärfungs- und Strafmilderungsgründe zum Tatbestand 123 VI. 8. Zur Unterscheidung der Strafbarkeitsvoraussetzungen von den Strafzumessungsgründen anhand des Unrechts- und des Schuld-gehalts der Tat in qualitativer und quantitativer Hinsicht 134 9. Der Tatbestandscharakter der sog. besonders schweren Fälle mit Regelbeispielen 146. Entgegen der Auffassung der Revision hat das Landgericht ohne Rechtsfehler die vorliegenden unbenannten Strafmilderungsgründe für sich genommen als nicht ausreichend erachtet, einen minder schweren Fall zu bejahen. Eines Eingehens auf das Verhalten des Tatopfers nach der Tat bedurfte es dabei nicht. Dass die Ehefrau des Angeklagten keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hat, sondern.
In der Gesetzesbegründung müsste zudem klargestellt werden, dass unbenannte Strafschärfungs- oder Strafmilderungsgründe für die Frage der Anordnungsvoraussetzungen außer Betracht bleiben müssen, weil sich entsprechende strafmildernde oder strafschärfende Umstände in einem frühen Stadium der Ermittlungen nicht abzeichnen werden. In Absatz 3 E werden unter Berücksichtigung der. Liegen Strafmilderungsgründe vor, ist demnach eine mildere Strafe als die im Gesetz für die jeweilige Straftat vorgesehene Strafe möglich. Fakultative Strafmilderungsgründe. Gesetz und Rechtsprechung kennen verschiedene Gründe für eine Strafmilderung: Die privilegierende Abwandlungen eines Grunddelikts, wie z.B. § 216 Abs. 1 StGB gegenüber § 212 Abs. 1 StGB; minderschwere Fälle, die. Unbenannte Strafmilderungsgründe 172, 313 Unmittelbarkeitsprinzip 48 Unrechtseinsicht 173 Unrechtseinsichtsfähigkeit 173 Untersuchungshaft 206, 297, 377 Urkundenbeweis 54, 255 Urteilsstil 22 Verbotene Vernehmungsmethoden 79 Verdeckter Ermittler 62, 134 Verdeckt ermittelnde Polizeibeamte 133 Verdunkelungsgefahr 214 Verfahrensbindung 243 Verfahrenshindernis 154, 161 Verfahrenstrennung 244, 260.
Oberlandesgericht Stuttgart 4 Ws 95/03 | Beschluss vom 09.07.2003 im Volltext mit Referenzen bei ra.de. Lesen Sie auch die 0 Urteile und 14 Gesetzesparagraphen, die dieses Urteil zitiert und finden S Als Strafmilderungsgründe kommen solche Umstände in der Bildung der Strafe in Betracht, die sich strafmildernd auswirken wie beispielsweise die tätige Reue, ein Geständnis oder ein positives Nachtatverhalten des Angeklagten, der mit der Mitwirkung bei der Aufklärung half oder aus sonstigen Gründen die Polizei oder Staatsanwaltschaft unterstützte Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde im Wintersemester 2015/2016 von der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Univer Reichen die unbenannten Strafmilderungsgründe zur Annahme eines minder schweren Falles nicht aus, so ist der vertypte Milderungsgrund in die Prüfung einzubeziehen (SenE v. 22.05.2007 - 82 Ss 45/07 -; SenE v. 13.06.2007 - 81 Ss 90/07 -; SenE v. 17.06.2008 - 83 Ss 42/08 -; SenE v. 23.01.2009 - 82 Ss 95/08 -). Führt dies zur Annahme eines minder schweren Falls, so ist eine. Entgegen der Auffassung der Revision hat das Landgericht ohne Rechtsfehler die vorliegenden unbenannten Strafmilderungsgründe für sich genommen als nicht ausreichend erachtet, einen minder schweren Fall zu bejahen. Eines Eingehens auf das Verhalten des Tatopfers nach der Tat bedurfte es dabei nicht. Dass die Ehefrau des Angeklagten keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hat, sondern weiter Alkohohl getrunken hat, vermag die Schuld des Angeklagten nicht zu mindern. Nach den.
Denn hätte das Landgericht einen minder schweren Fall nach § 213 Alternative 1 StGB zugrunde gelegt, hätte es die allgemeinen Strafmilderungsgründe nicht zur Annahme des unbenannten vertypten Milderungsgrundes nach § 213 Alternative 2 StGB heranziehen müssen; sie hätten bei der Strafzumessung im engeren Sinne zugunsten des Angeklagten erstmals und damit mit größerem Gewicht berücksichtigt werden können. Der Strafausspruch unterliegt deshalb der Aufhebung. Die Feststellungen. Strafmilderungsgründe bei der Vergewaltigung; Zulässigkeit der Nebenintervention außenstehender Aktionäre in einem Schadensersatzprozess von Aktionären der abhängigen Gesellschaft gegen das herrschende Unternehme Überblick zur Darstellung: Allgemeines Anwendungsbereich § 213 Alt. 1 StGB Mißhandlung Schwere Beleidigung Wird - weil die vorliegenden unbenannten Strafmilderungsgründe für sich genommen als nicht ausreichend erachtet werden - ein minder schweren Fall im Sinne der. Strafmilderungsgründe zusammentreffen oder wenn die Tathandlung eindeutig auf einer von dem Amtsträger verursachten Eskalation beruht oder die exekutive Maßnahme sich an der Grenze der Angemessenheit bewegt. Bei der Wahl der Sanktion oder Reaktion ist gegebenenfalls auch starke alkoholische Enthemmung, die auf eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit hindeutet (§ 21 StGB) und die.
In BGHSt 29, 319 (2 STR 355/80) wurde festgestellt, dass es auch den unbenannten Fall eines Regelbeispiels geben kann.. Das Bestreben, dem Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung zu bewilligen, darf nicht dazu führen, daß die schuldangemessene Strafe unterschritten wird 2. § 49 I (Strafrahmenverschiebung) durch vertypte Strafmilderungsgründe > durch § 49 I vertypte obligatorische Milderungsgründe (zB §§ 27, 28 I, 30) > durch § 49 I vertypte fakultative Milderungsgründe (zB §§ 13, 17, 21, 23 II, 35 I), dann im pflichtgemäßes Ermesse Sie ist allenfalls in Erwägung zu ziehen bei besonders leichten Formen der Widerstandsleistung, in den Fällen des § 113 Abs. 4 StGB, wenn mehrere Strafmilderungsgründe zusammentreffen oder wenn die Tathandlung eindeutig auf einer von dem Amtsträger verursachten Eskalation beruht oder die exekutive Maßnahme sich an der Grenze der Angemessenheit bewegt. Bei der Wahl der Sanktion oder Reaktion ist gegebenenfalls auch starke alkoholische Enthemmung, die auf eine erhebliche Minderung der.
2.3. Tat (Schuld-)bezogenheit der (unbenannten) minderschweren Fälle S.49 2.4. Weitere Fallgruppen der schuldunabhängigen Strafmilderungsgründe S.52 2.5. Strafrahmenmilderung und Eintritt der Folge S.54 3. Ergebnis S.57 Kapitel III: Konkrete Gesichtspunkte der Strafmilderung S.63 1. Die verfassungsrechtliche Relevanz von HIV-Infektion, schwerer Krankheit un ner Strafmilderungsgründe wie insbesondere des Geständnisses, der alkohol-bedingten Enthemmung und der vorangegangenen Körperverletzung hat das Landgericht dem Angeklagten eine Strafrahmenverschiebung nach einem sons-tigen minder schweren Fall (§ 213 Alternative 2 StGB) gewährt. II. Diese Strafzumessungserwägungen halten der Nachprüfung nicht stand. 4 5 6 - 5 - 1. Die Annahme, der. BGH (XII ZR 210/91) Dokumente, für die Sie Lesezeichen angelegt haben, können Sie über die Lesezeichen-Verwaltung unter Mein Rechtsportal im rechten oberen Seitenbereich schnell wieder aufrufen. Fenster schließe
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 369/08 vom 16. Oktober 2008 in der Strafsache gegen wegen Totschlags Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 16 Allgemeine Strafschärfungs- und Strafmilderungsgründe im BtM-Strafrecht.. a) 77 b) Strafzumessungsschritte..... 79 aa) Strafrahmenwahl.. 7 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil 4 StR 369/08 vom 16. Oktober 2008 in der Strafsache gegen wegen Totschlag Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage.. 5 Literaturverzeichnis..... 1
Die Wahrnehmung der Aufgaben eines Amtsanwalts und im Einzelfall die eines Staatsanwalt können unter dessen Aufsicht dem Rechtsreferendaren gemäß § 142 Abs. 3 GVG übertragen werden. Sitzungsdienst vor dem Jugendgericht dürfen Referendare nach neuer Gesetzeslage demgegenüber nur noch unter Aufsicht und Beisein eines Jugendstaatsanwalts verrichten, § 36 Abs Vertypte Strafmilderungsgründe (§ 49 StGB) Beispiele: Verminderte Schuldfähigkeit, § 21 StGB; Versuch, § 22 StGB; (= jeweils fakultativ: die Strafe kann gemildert werden); Beihilfe, § 27 StGB (= die Strafe muss gemildert werden) Führt zur Strafrahmenmilderung gem. § 49 Abs. 1 StGB, das bedeutet: a) Reduzierung des Höchstmaß auf höchstens drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes. Strafmilderungsgründe 9 34ff. - fakultative 9 35 - obligatorische 9 34 Strafrahmen 9 20ff. - Bestimmung 9 20 - Regelbeispiele 9 29 - Regelstrafrahmen 9 21 - Sonderstrafrahmen 9 24ff. - Strafmilderungsgründe 9 34ff. - Verschiebung 9 32ff. Strafrestaussetzung zur Bewäh-rung 7 76ff. - Halbstrafenaussetzung 7 82 - lebenslange Freiheitsstrafe 7 86ff. - zeitige. Tenor: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 13. Juli 2018 im Strafausspruch und im Ausspruch über die Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor der Maßregel aufgehoben E. Die Bufsen für unbenannte Frevel 37 F. Der Dualismus des Bufsenrechts und des Strafrechts 38 V. Von den öffentlichen Strafen. A. Der Fortfehritt zu den öffentlichen Strafen 39 B. Die verfchiedenen Strafmittel. I. Die Todesftrafen. 1. Die Enthauptung. 2. Das Hängen 40 3. Das Rädern. 4. Das V.erbrennen. 5. Das Sieden. 6. Das Zangenreifsjen 41 7. Das Lebendigbegraben. 8. Das Ertränken. 9.
Сomentários . Transcrição . Inhalt - Niederle Medi Bei dem nachfolgenden anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen im Januar 2018.Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de. Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten Inhalt IX 2.5.10 Steuerhinterziehung bei Kindergeldbezug 20 2.6 Übergreifende Hinweise 21 2.6.1 Abgabenordnung 21 2.6.2 Unterlassene Berichtigung, Ergänzung, Nachholung (§§ 153, 149 AO) 2 Inhalt Inhalt XI 4.1 Definitionen 45 4.2 Beispiele für Aufsichtspflichten /t(, 5. Gefahrdung von Abzugsteuern (§ 380 AO) 47 5.1 Lohnsteuer 47 5.1.1 Definitionen 4
1.8.6 Strafmilderungsgründe 170 1.8.6.1 Vorbemerkung 170 1.8.6.2 Unbenannte Milderungsgründe 170 1.8.6.3 »Vertypte« Milderungsgründe (§§ 49, 50 StGB) 170 1.8.7 Abhörmöglichkeit (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 AO) 171 1.8.8 Notwendige Verteidigung (§ 140 StPO) 171 2. Strafrechtliche Nebenfolgen - Überblick 171 2.1 Einzelfälle 171 2.2 Jagdrecht/Waffenrecht 172 3. Verfahrenseinstellung. Neu in. Der unbenannte minder schwere Fall im Strafrecht und seine Bedeutung für die Strafzumessung Von Wiss. Mitarbeiter Sönke Gerhold, Kiel* Vertiefte Kenntnisse im Sanktionenrecht sind praktisch uner-lässlich. Dennoch finden sich trotz eingeschränkter Revisibi-lität zahlreiche revisionsgerichtliche Entscheidungen, die auf eine mangelnde rechtsdogmatische Verankerung tragender.
Strafmilderungsgründe im Steuerstrafrech . Strafzumessung in Betäubungsmittelfällen, Aufsatz Thomas Hansjakob in ZStR 115 (1997) S.233ff. Bussenempfehlungen gemäss Konferenz der Statthalter des Kantons Zürich vom 9. Juli 1996 Die Strafmassempfehlungen sollen im Bereich der sog. Klein- und Massenkriminalität zu einer nachhaltigen Bekämpfung dieser Deliktsphäno- mene führen und vor. Ich bin neu und möchte ein Benutzerkonto anlegen. Konto anlege Entscheidungen StGB/Nebengebiete Diebstahl mit Waffen, Beisichführen, Taschenmesser. Gericht / Entscheidungsdatum: AG Backnang, Urt. v. 03.05.2012 - 2 Ls 116 Js 102123/11 fest Leitsatz: Es handelt sich nicht um ein bewusstes Beisichführen eines Werkzeugs, wenn der Diebstahlstäter berufsbedingt ein Teppichmesser mit sich führt
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Nenne Beispiele für obligatorische Strafmilderungsgründe! - § 27 II 2 StPO - § 30 II StPO; Nenne Beispiele für fakultative Strafmilderungsgründe! - § 23 II StPO - § 17 S. 2 StGB; Welche Unterscheidung kann man bei der Straferhöhung - Benannte (= Regelbeispiele) - Unbenannte; Nenne Beispiele für benannte besonders schwere Fälle Sonstige vertypte Strafmilderungsgründe - insbesondere die Voraussetzungen der §§ 49 Abs. 1, 21 StGB - liegen nicht vor. Die Kammer hat auch geprüft, ob ein besonders schwerer Fall gemäß § 212 Abs. 2 StGB vorliegt, dies jedoch mit Blick auf die vorstehend dargestellte Gesamtwürdigung der im Rahmen der Prüfung eines minder schweren Falls für und gegen den Angeklagten sprechenden. (Benannte oder unbenannte) Milderungsgründe sind nicht gegeben. darüber hinaus sonstige Zumessungsgesichtspunkte wie etwa möglicherweise zum Tragen kommende vertypte Strafmilderungsgründe, letztere indes mit Blick auf § 50 StGB nachrangig. Auch in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund.
Jedoch gilt in den Fällen des § 370 Abs. 3 Satz 2 AO die Strafandrohung aus dem Normalstrafrahmen des § 370 Abs. 1 AO, wenn die Strafmilderungsgründe überwiegen. Andererseits kann das Gericht einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung auch dann annehmen, wenn kein Regelbeispiel erfüllt ist (sog. unbenannter schwerer Fall). Dies wird dann der Fall sein, wenn sich die Tatschuld unter Abwägung aller Zumessungstatsachen auf Grund einer Gesamtbewertung der wesentlichen tat. Der unbenannte minder schwere Fall im Strafrecht und seine - ZJ Weitere Strafmilderungsgründe sind dagegen nicht ersichtlich, insbesondere liegt anders als bei der Tat Ziffer 1 weder ein volles noch ein zumindest teilweises Geständnis vor.Strafschärfend wirkte sich aus, dass der Angeklagte den Zeugen M. nicht nur massiv mit einer schwerwiegenden, gegen Leib und Leben gerichteten Straftat bedroht hat, sondern diese Drohung während der gesamten. Denn die sonstigen Strafmilderungsgründe hätten, für sich genommen, die Verneinung eines besonders schweren Falles nicht gerechtfertigt. Mithin standen für jeden der festgestellten Fälle der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren zur Verfügung Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgeric.
Entsprechendes gilt für eine etwaige spätere Reststrafaussetzung zur Bewährung, die sich unter Berücksichtigung der Annahme hochwahrscheinlicher Verurteilungen insbesondere wegen professionell ausgeführter gewichtiger Drogendelikte und des bisherigen Fehlens demgegenüber entsprechend gewichtiger Strafmilderungsgründe wie etwa umfassender von Reue getragener Geständnisse hier nicht abzeichnet Tat (Schuld-)bezogenheit der (unbenannten) minderschweren Fälle S.49 2.4. Weitere Fallgruppen der schuldunabhängigen Strafmilderungsgründe S.52 2.5. HIV ist zu einem Symbol für eine globalisierte Welt geworden - allerdings für eine abwehrgeschwächte. So sieht es Dr. med. Christoph Benn von der Sonderabteilung Aids der Vereinten Nationen. Eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung nach § 223 StGB besteht daher nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. In dem. 218 BGB Fall § 218 BGB - Einzelnorm - Gesetze im Interne . Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 218. Unwirksamkeit des Rücktritts. (1) Der Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der Schuldner sich hierauf beruf